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Neondorn Store
FASHION 2013
GlobalFunk, UVR BERLIN, TOMS SCHUHE, GABBA, WornBy, LOVE NAIL TREE, DENIM DEMON JEANS, Fever London, TUKTUK, mbym, HUMAN SCALES, Le Specs, MANDU, Motel, QHUIT, donkey products, Candy for Richman, Democratique, Ontour, Feiyue, Sugarhill Boutique, Irregular Choice, Jack Flynn...
Styles
Fotostudio
Studio 80339
Liebevoll ins Bild gesetzt!
Single Portrait-Shooting mit ca. 30 Fotos ab 79,- inkl. aller Bilder auf cd und einer Fotoretusche ihrer Wahl mit A4 Fotoabzug.
Kunden:
Siemens, Mont Blanc, Escada, Westendmagazin, Walt Disney u.v.m.
Portrait
ab 39,- inkl. aller Bilder auf cd und eine Bildretusche mit Fotoabzug
Bewerbung
Kunden: Mont Blanc, Escada, Baresta, Walt Disney...
Produkt
Grafik/Design
Neondorn
NEONDORN sucht die Nische zwischen Grafik, Kunst, Gestaltung mit klarer Idendität.
What we do:
Art Direction, Branding & Identity, Identity, Print, Packaging, Signage, Website Design
Kunden:
Triumph, Sram, MTV, Virgin, Bayerischer Rundfunk, Siemens, Westendmagazin, u.v.m.
Print
Kunden:
Lucky Drive, Schaue und Staune, Opposite, Tiziana Bruno, Beisswanger Consulting, Westendmagazin u.v.m.
Web
Kunden:
Triumph, 11 Freunde, Westendmagazin, Süddeutsche Zeitung, Sram, Virgin, u.v.m.
Illustration
Café
Himmelherrgott
Im Café Himmelherrgott (NEONDORN STORE) gib es Bio Kaffee von Green Cup Coffee, Bio Tee der Firma LOV, vegane / vegetarische Kleinigkeiten, Mittagsgericht, Frühstück und natürlich Limonaden und andere Kaltgetränke.
Seid erleuchtet.
kleines café
Records
Records 80339
Wintervinyl von 02.01.2013 bis 30.02.2013 & Sommervinyl von 01. 07.2013 bis 30.08.2013 hier im NEONDORN STORE Vinyl: Cameo, Kool and the Gang, Dire Straits, Kiss, Prince, Frank Zappa, Beatles, David Bowie, Rolling Stones, Stevie Wonder, Hall and Oats, Dazz Band, Dynastie, Pink Floyd u.v.m.
02.01.2013 bis 30.02.2013 & Sommervinyl von 01. 07.2013 bis 30.08.2013
Antikes & Historisches
Antikes & Historisches
Antikes & Altes z.b. Türen, Fenster, Bodenfliesen, Schränke u.v.m.
Eames Bachelor´s Chair 399 euro alte Türen ab 49 euro, Bleifenster ab 59 euro...
Heimisch
Interiordesign
Interiordesign
Ihr Cafè, Restaurant, Zuhause kann bald anders aussehen.
Beratung, Planung, Konzeption & Materialbeschaffung. Von der Idee bis zur Umsetzung alles mit Leidenschaft und Nachhaltigkeit von uns.
Idee & Umsetzung
Kontakt
Impressum
NEONDORN STORE
Schwanthalerstr. 142
80339 München
Deutschland
Tel.: +49 (0)89 / 45 81 87 18
Mobil.: +49 (0)163 / 73 93 60 3
E-Mail: info@neondornstore.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Sa 10:00 Uhr bis 19:00/20:00 Uhr
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Roswitha Löffler (Anschrift wie oben)
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Abwicklung der Retoure:
Bei einer Reklamation, überweisen wir den Warenwert auf das auf der Bestellung angegebene Bank- oder Kreditkartenkonto, falls Ihrer Rücksendung keine anderweitigen Informationen beigefügt sind werden Sie von uns einen Gutschein über die höhe des Warenwerts erhalten. Sie werden per E-Mail über die Gutschrift informiert. Sollte der Rechnungsbetrag noch nicht von Ihnen überwiesen worden sein, wird die Rechnung durch die Rücksendung gegenstandslos. Einen gegebenenfalls von Ihnen eingelösten Gutscheinwert erstatten wir nicht. Die Gutscheineinlösung wird durch uns rückgängig gemacht.
6. SPRACHE
Vertragssprache ist Deutsch.
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9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN DES VERKÄUFERS
Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Gekaufte Textilien können nur mit Reklamationsgründen umgetauscht werden oder innerhalb von 14 Tagen mit Gutschein.
10. GUTSCHEINE
Gutscheine können 1. Jahr ohne Preisangleich verrechnet werden.
11. FOTOSTUDIO
Können Termine nicht wahrgenommen werden, müssen diese mind. 24 Std. vor Terminantritt abgesagt werden ansonsten kann dieser mit dem halben Preis berechnet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Photographen-Handwerks
(Veröffentlicht im Bundesanaiger vom 9.12.1988, Seite 5343)
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Photographen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" i.S. dieser AGB sind alle vom Photographen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
§2 Urheberrecht
1. Dem Photographen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Photographen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf ei- ner gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Überträgt der Photograph Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Photographen.
5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Photograph, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Photographen zum Scha- densersatz.
Die Negative verbleiben beim Photographen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Photographen.
4. Hat der Auftraggeber dem Photographen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausge- schlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Photograph behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§4 Haftung
1. Der Photograph verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorla- gen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Der Photograph ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 14 Tagen zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vor- satz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Photograph verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Photograph haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Photograph nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Der Photograph ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet der Photograph bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbil- der schriftlich beim Photographen geltend zu ma- chen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Photographen.
§5 Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Photographen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nachder Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Photograph berechtigt, ge- gebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Trans- port- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Photograph verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Überläßt der Photograph dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftrag- geber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Photograph, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertre- ten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überläßt der Photograph dem Auftraggeber Photographien aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Photographien inner- halb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zu- rückzusenden.
Schickt der Auftraggeber diese Photographien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann der Photograph eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Photographien kann der Photograph, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Photograph nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Photographen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entspre- chend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Photograph auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auf- traggeber nachweist, daß dem Photographen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oderFahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Photograph auch Schadensersatzan- sprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Photographen bestätigt worden sind. Der Photograph haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§7 Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespei- chert werden. Der Photograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewor- denen Informationen vertraulich zu behandeln.
§8 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Photographen.
2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Photographen als Gerichtsstand vereinbart.
Copyright © NEONDORN STORE, Alle Rechte vorbehalten











































































